- - - Verweigern des Existenzminimums ist grundgesetzkonform ! - - - "Sozialstaat!!!" - Fehlanzeige - - -
Es gibt mehrere "staatliche Kontrollorgane", die genauestens darüber wachen, dass der Erwerbslose nicht "zu viel Leistungen" bekommt, aber kein einziges, das überwacht, ob er das erhält, was ihm nach Gesetz zusteht!

Deshalb gibt es uns!!!
Bürgerforum Juni 2015

Asyl ist ein Menschenrecht!

Diese Bilder lassen keinen kalt

Hilflos im Meer treibende Menschen, völlig überfüllte abwrackreife Boote, angeschwemmte Leichen, Reihen von Särgen, Helfer, die Babys und Kleinkinder an Land bringen. Das sind andere Fotos, als sie die bürgerlichen Zeitungen noch vor einigen Monaten zeigten: Ausländer, die Plätze, Häuser, Dächer und Bäume besetzten und auf Plakaten verkündeten: "Jetzt reden wir!"

Unsicherheiten und Ängste wurden auch bei sozial Benachteiligten unserer Gesellschaft geschürt: Müssen wir uns bedroht fühlen durch Gewalt und Schlägereinen in und bei Asylbewerberunterkünften, über die die Presse mehrfach informierte? Müssen wir fürchten, dass die Aussichten auf einen Arbeitsplatz weiter sinken? Werden wir in Tafeln und Suppenküchen künftig weniger erhalten? In unserer Bürgerversammlung wollten wir vor allem über internationale Abkommen informieren, die uns rechtlich verpflichten, Flüchtlingen zu helfen, wir wollten aber auch bewusst machen, dass Menschen in den reichen Industrieländern auf Kosten der dritten Welt leben und dass die Politik der reichen Länder zu den Fluchtursachen beiträgt.

Eingeladen hatten wir einen Vertreter des Sächsischen Flüchtlingsrates, der uns über die geltenden Rechtsvorschriften, aber auch über die Lücken in diesen Vorschriften und über Verstöße gegen geltendes Menschenrecht informieren sollte. Auf Einladung informierte auch ein Vertreter der Auerbacher Stadtverwaltung, der Fachbereichsleiter für Soziales, Herr Kirsten, über die aktuelle Situation für Auerbach: Wir erfuhren, dass die Stadt dem Landratsamt zwar Unterbringungsmöglichkeiten - größtenteils Angebote von Privatvermietern - melden musste, das Landratsamt die Stadt aber bis jetzt noch nicht über die Anzahl der zu erwartenden Asylbewerber informiert hat.

Herr Patrick Irmer, Politikwissenschaftler vom Sächsischen Flüchtlingsrat aus Dresden, informierte mit einer interessanten Power-Point-Präsentation über wichtige internationale Rechtsvorschriften, über die schwierigen Prozeduren des Asylverfahrens, über Asylbewilligungen und Bedingungen für zeitweise Duldungen, über die Unterbringungsvorschriften (einem Asylbewerber stehen lediglich 6 m² Wohnfläche zu! Ein Polizeihund hat Recht auf 12 m²) und über Abschiebungen, die üblicherweise ohne Ankündigungen mitten in der Nacht erfolgen.

Die wichtigste Rechtsgrundlage für Asylbewilligungen ist sicherlich die Genfer Flüchtlingskonvention von 1954, die als Reaktion auf den Holocaust des Zweiten Weltkrieges entstanden ist. Geschützt werden müssen dementsprechend Menschen, die in ihrem Land wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden. Menschen, denen Gefahr für Leib und Leben aus anderen Gründen droht, z.B. wegen Auflehnung gegen die gegenwärtige Regierung oder durch Kriege, erhalten einen niedrigeren Schutzstatus, z.B. nur eine zeitweilige Duldung.

In der Diskussion wurde einigen verbreiteten Vorurteilen widersprochen: Statistiken sagen aus, dass die Kriminalitätsräte bei Ausländern und Asylbewerbern keinesfalls, wie oft angenommen, höher ist als bei Deutschen, und das, obwohl einige der strafbaren Handlungen Deutschen gar nicht möglich sind, z.B. Verstöße gegen die Residenzpflicht. Es trifft auch nicht zu, dass nur reiche Ausländer als Flüchtlinge zu uns kommen: das Geld für Flucht und Schleuser hat zumeist die Großfamilie oder das ganze Dorf gesammelt mit der Verpflichtung des Unterstützten, einen Großteil seines Einkommens im gelobten Land in die Heimat zu überweisen.

In Besprechungen der Regionalgruppe der LAG Hartz IV am 13. Juli und am 10. August wollen Interessierte Asylprobleme weiter diskutieren und Forderungen an Bundes- und Landesregierung sowie an das Landratsamt und an Städte des oberen Göltzschtals beschließen.