- - - Verweigern des Existenzminimums ist grundgesetzkonform ! - - - "Sozialstaat!!!" - Fehlanzeige - - -
Es gibt mehrere "staatliche Kontrollorgane", die genauestens darüber wachen, dass der Erwerbslose nicht "zu viel Leistungen" bekommt, aber kein einziges, das überwacht, ob er das erhält, was ihm nach Gesetz zusteht!

Deshalb gibt es uns!!!
RG Vogtland-Treff Juli 2017

Häufige Rechtsverstöße bei der Ermittlung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft

Neuerdings beschließen einige Stadtverwaltungen die angemessenen Mietkosten selbst

Hartz IV-Betroffenen wird die Wohnung bezahlt, wenn die Miete "angemessen" ist. Während die Kosten für die Lebenshaltung, die sogenannte Regelleistung, deutschlandweit im Sozialgesetzbuch II mit jährlichen Anpassungen festgelegt wird, werden die "Kosten der Unterkunft" von den Landkreisen und kreisfreien Städten bestimmt. Für deren Ermittlung gibt es Rechtsvorschriften: Festlegungen in Urteilen des Bundessozialgerichts. Die Verwaltungen der Kreise und kreisfreien Städte müssen die angemessenen Kosten der Unterkunft durch Fachexperten berechnen lassen, dann werden sie in der Regel Kreisräten bzw. Stadträten kreisfreier Städte zur Beschlussfassung vorgelegt. Neuerdings beschließen einige Stadtverwaltungen diese angemessenen Mietkosten selbst und geben die Ergebnisse ihren Stadträten nur noch zur Kenntnis.

Die vorgeschriebenen Berechnungsmethoden sind kompliziert, sicherlich gibt es deshalb nur wenige Stadt- und Kreisräte, die die Rechtmäßigkeit der Berechnungen kontrollieren. Und alle Kreise und Städte müssen sparen! Wo wird da zuerst gespart? Sicher bei denen, die kaum eine Lobby haben! Wenn die Berechnungen nicht den Rechtsvorschriften entsprechen, merkt das ja auch kaum jemand. Aber es gibt Rechtsanwälte, die die Rechtmäßigkeit der Ermittlungen kontrollieren können, und tatsächlich sind Klagen Betroffener gegen die Angemessenheitswerte der Hartz IV-Mieten besonders häufig erfolgreich!

Über besonders häufige Rechtsverstöße informiert ein Vortrag, dessen Power-Point-Präsentation wir hier veröffentlichen möchten.